Neues über die Europäische Schutzanordnung

28. März 2012 von Franziska
Dieser Text ist Teil 19 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

im vergangenen Oktober hatte ich euch bereits über die Europäische Schutzanordnung berichtet, die für besseren grenzüberschreitenden Opferschutz sorgen soll. Die Schutzanordnung ist jedoch nur ein Teil aus dem sogenannten Opferschutzpaket, das die Europäische Kommission am 18. Mai 2011 vorgestellt hat. Dieses besteht aus insgesamt drei Teilen:

  • einem Vorschlag für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe,
  • einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und
  • einer Mitteilung zur Stärkung der Opferrechte.

Auf meiner Homepage sind alle Teile noch mal näher erklärt.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Die Richtlinie über Mindeststandards, also Teil 1 des Pakets, ist derzeit der einzige konkrete Gesetzesvorschlag auf EU-Ebene, der sich mit Gewalt gegen Frauen befasst. Hier gibt es jetzt Fortschritte zu vermelden. Der Vorschlag formuliert einheitliche Mindeststandards für den Opferschutz auf europäischer Ebene und zeichnet sich vor allem durch seinen horizontalen Ansatz aus. Damit soll sicher gestellt werden, dass jedes Verbrechensopfer entsprechend seiner besonderen Bedürfnisse unterstützt wird. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Informationsrechte gelegt: Das Opfer soll bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde über seine rechtlichen Möglichkeiten und sonstige Unterstützungsangebote sowie ggfs. über das weitere Verfahren seines Falles informiert werden. Der Bericht dazu wird im Europäischen Parlament gemeinsam vom Innen- und Gleichstellungsausschuss erarbeitet. Die mehr als 100 eingebrachten Änderungsanträge zeigen, dass es noch Diskussionsbedarf zum Thema gibt.

Es ist grundsätzlich positiv zu werten, dass die Rechte der Opfer stärker ins Visier rücken – und nicht wie bisher nur die Rechte der TäterInnen, zum Beispiel auf ein faires Verfahren. Außerdem finde ich es gut, dass geschlechtsspezifische Gewalt explizit erwähnt wird, allerdings wäre es wünschenswert, dass diese konkret als “Gewalt gegen Frauen” definiert würde. Gewalt gegen Frauen ist immer noch viel zu oft unsichtbar und wird unterschätzt. Dabei erfordert gerade die Tatsache, dass die meisten Delikte von dem Opfer nahestehenden Personen verübt werden, was häufig zu schweren Traumata führt, besonderen Schutz und fachliche Unterstützung der Opfer. Weiterhin muss allen Frauen, die Opfer von Gewalt werden, der gleiche Schutz zugestanden werden, unabhängig von ihrem (Migrations-)Hintergrund und Aufenthaltsstatus in einem Land. Sehr umstritten ist die Frage, ob nach unschuldigen und schuldigen Opfern unterschieden werden soll. Ist eine Frau, die sich als Prostituierte bewusst in Menschenhandel begibt, ein weniger schützenswertes Opfer als eine Frau, die dazu gezwungen wird? Ich finde nicht, aber einige meiner KollegInnen im Gleichstellungsausschuss sehen das anders. Ihr könnt die spannende Abstimmung über den Bericht hier verfolgen.

Viele Grüße,
eure Franziska


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Muschialarm im EU-Parlament

29. Februar 2012 von Franziska
Dieser Text ist Teil 18 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

ich wollte euch gern an der “Muschiaffäre” - wie BILD es so schön nennt - teilhaben lassen, die sich derzeit im Europaparlament abspielt. Mein konservativer Kollege Werner Langen (CDU, Rheinland-Pfalz) hat sich letzte Woche in der BILD über die Vagina-Monologe beschwert, die am 6. März erstmals im Europaparlament in Brüssel aufgeführt werden sollen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Seiner Meinung nach gehört die Diskussion über Gewalt an Frauen und die Thematisierung der weiblichen Geschlechtsorgane ins Theater statt ins Parlament und will sich beim Parlamentspräsidenten beschweren. Das sehen wir, neun weibliche Abgeordnete und die V-Day-Gründerin Eve Ensler jedoch anders und werden das preisgekrönte Theaterstück aufführen, das auf Eves Interviews mit über 200 Frauen basiert und auf humorvolle und anmutige Weise die Sexualität und Stärke von Frauen feiert. Die Vagina-Monologe werden seit 14 Jahren am Valentinstag aufgeführt. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, eine fraktionsübergreifende Runde von Abgeordneten als Darstellerinnen für den Aufruf für ein Ende der Gewalt gegen Frauen zu mobilisieren.

Die Darstellerinen sind:

  • Franziska Brantner (Grüne, Deutschland)
  • Isabelle Durant (Grüne, Belgien)
  • Marielle Gallo (Konservative, Frankreich)
  • Ana Maria Gomes (Sozialdemokraten, Portugal)
  • Kartika Tamara Liotard (Linke, Niederlande)
  • Ulrike Lunacek (Grüne, Österreich)
  • Sirpa Pietikäinen (Konservative, Finnland)
  • Renate Weber (Liberale, Rumänien)
  • Cecilia Wikström (Liberale, Schweden)

Noch mehr Infos zum V-day und zu den Vagina-Monologen fndet ihr auf der internationalen Internetseite des V-Days.

Viele Grüße aus Brüssel,
eure Franziska


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EU-Initiative: Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

31. Januar 2012 von Franziska
Dieser Text ist Teil 17 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

Ich möchte euch heute über meine Initiative “Gleiche Bezahlung – JETZT!” berichten, die ich im März 2011 gestartet habe, um endlich etwas gegen die immer noch enormen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in der EU zu tun. Schon in den Gründungsverträgen der Europäischen Union von 1957 wurde das Prinzip der gleichen Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit festgeschrieben – doch bis heute gibt es keinerlei EU-weit verbindliche Regelungen dazu. Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern stagniert seit Jahren bei 17,5 Prozent im EU-Durchschnitt und ganzen 23 Prozent in Deutschland.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Im Jahre 2008 verabschiedete das Europäische Parlament einen guten Bericht, der damals die Europäische Kommission aufforderte, weitere gesetzliche Schritte im Bereich der Transparenz und der Sanktionen vorzulegen. Die Kommission hat bisher nicht reagiert. Das muss sie auch nicht – nach dem alten Vertrag von Nizza, der bei der Annahme des Berichts im Jahre 2008 noch gültig war, muss die Kommission nicht auf Aufforderungen des Parlaments reagieren.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat am 5. März 2011 den ersten EU-weiten “Equal pay day” ausgerufen – eine rein plakative Maßnahme, die Aktivität der EU-Kommission gegen ungleiche Bezahlung vortäuschen soll.

Das reicht aber nicht! Daher habe ich am 100. Internationalen Tag für die Frauenrechte am 8. März 2011 die Aktion “Gleiche Bezahlung – JETZT!” mit neun anderen weiblichen Abgeordneten aller pro-europäischen Fraktionen im Europaparlament gestartet. Die Auftaktveranstaltung im Straßburger Europaparlament war ein voller Erfolg!

Im Anschluss an die Aktion übergaben die Parlamentarierinnen einen Brief mit ihrem Vorschlag für einen neuen Bericht, basierend auf dem erwähnten Bericht von 2008, an Parlamentspräsident Jerzy Buzek.
Damit wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, das das durch den Lissabon-Vertrag verstärkte Initiativrecht des Europaparlaments nutzt. Auf einen nach diesem Verfahren verabschiedeten Bericht MUSS die Kommission dann – innerhalb einer vom Europaparlament gesetzten Frist – reagieren: entweder mit der Vorlage einer Gesetzesinitiative oder einer begründeten Ablehnung.

Jetzt ist der nächste Schritt in diesem Verfahren gemacht: Nachdem Jerzy Buzek unseren Vorschlag akzeptiert und an den zuständigen Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung (FEMM) weitergeleitet hat, wurde der Bericht “Gleiche Bezahlung” nun auf die Tagesordnung des FEMM-Ausschusses gesetzt; er soll im Mai 2012 im Plenum abgestimmt werden. Der Berichtsentwurf liegt leider noch nicht vor, kann aber eingesehen werden, sobald die Berichterstatterin Edit Bauer ihn veröffentlicht.

Übrigens: Der nächste Internationale Tag für die Rechte der Frau am 8. März 2012 steht im Europäischen Parlament ganz unter dem Motto “Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer” – eine gute Gelegenheit, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen und unseren Initiativbericht im Europaparlament voranzubringen.

Ich halte euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden!

Viele Grüße aus Brüssel,

Eure Franziska


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Frauen in der EU – ein Blick in die Zukunft

30. November 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 16 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

heute schauen wir einmal in die Zukunft, konkret auf den Zeitraum 2014 bis 2020. Das ist die neue Programmperiode im europäischen Haushalt. Für die Bereiche “Gleichstellung von Frauen und Männern” und “Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen” hat die Europäische Kommission am 15. November ihren Vorschlag für den Zeitraum nach 2013 vorgestellt. Das neue Programm soll “Rechte und Bürgerschaft” heißen und (neben zahlreichen weiteren Bereichen, wie zum Beispiel dem Strafrecht) alle Aktionen in Sachen Gleichberechtigung/Kampf gegen Gewalt an Frauen enthalten (also zum Beispiel das jetzige Daphne-Programm und die genderspezifischen Teile von Progress). Insgesamt sind für die siebenjährige Förderperiode 387 Millionen Euro vorgesehen – das bedeutet eine Mittelkürzung um etwa fünf Prozent im Vergleich zu den derzeit laufenden Programmen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seit ihrem Gründungsjahr 1957 in den Verträgen der Europpäischen Union verankert ist, treffen wir auch heute noch allzu oft auf Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Ein gemeinsamer Topf für geschlechtsspezifische Instrumente der EU kann daher von Nutzen sein. Allerdings greift das immer noch zu kurz. Wir brauchen endlich gender mainstreaming in ALLEN Politikbereichen und dazu gehört auch das sogenannte “Gender budgeting”, also geschlechtsspezifische Haushalte, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.

Leider hat das vorgeschlagene Programm “Rechte und Bürgerschaft” große Nachteile. Es baut nicht genügend auf dem derzeit bestehenden und durchaus erfolgreichen Daphne-Programm auf. Im Frauen- und Gleichstellungausschuss des Europäischen Parlaments wird derzeit ein Bericht zum Daphne-Programm für die laufende Förderperiode diskutiert. Ein weiterer Kritikpunkt ist die (nicht vorhandene) Kontinuität der Finanzierung von Frauenrechtsprojekten ab 2014. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass eine jährliche Prioriotätensetzung zwischen den einzelnen Bereichen innerhalb des Programms die Mittelvergabe steuert. Das bedeutet konkret, dass eine kontinuierliche und der Höhe nach planbare Finanzausstattung der gender-Bereiche nicht vorhanden ist. Die Priorität kann in einem Jahr noch auf dem gender-Bereich liegen, im Nächsten dann auf dem Strafrecht. Eine dauerhafte Planungssicherheit für NGOs ist damit nicht möglich.

Der Vorschlag kommt jetzt ins Parlament und wird dort weiter diskutiert. Es ist leider noch nicht klar, ob und wie der Frauen- und Gleichstellungsausschuss am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir ein eigenes Programm für Gewalt gegen Frauen behalten und festegelegte jährliche Gelder für den Frauenrechtsbereich in dem großen Bürgerrechtsprogramm. Egal in welchem Ausschuss :-)

Viele Grüße aus Brüssel,

eure Franziska


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Mutterschutz in der EU-Diskussion

26. Oktober 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 15 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

ich möchte euch heute vom aktuellen Stand der Revision der sog. Mutterschutz-Richtlinie berichten. Die derzeit gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1992 und gewährt Arbeitnehmerinnen mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und legt Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz für Schwangere und Wöchnerinnen, wie es so schön heißt, fest. Außerdem schließt sie Kündigungen von Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes aus.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Im Jahr 2008 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vor. Darin erhöhte sie den Anspruch auf Mutterschutzurlaub auf 18 Wochen und legte außerdem fest, dass die ersten sechs Wochen nach der Geburt verpflichtend seien, die restlichen zwölf Wochen flexibel vor oder nach der Geburt genommen werden können und dass eine Kündigung innerhalb 6 Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub nur mit ausreichender Begründung durch den Arbeitgeber möglich sei. Die Kommission räumte in ihrem Vorschlag den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum ein. So könnten diese die Höhe der Vergütung während des Mutterschaftsurlaubs selbst festlegen, solange er die Höhe des Krankengeldes nicht unterschreitet.

Im Oktober 2010 verabschiedete das Europäische Parlament nach langen und kontrovers geführten Diskussionen seine Resolution, in der es 20 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub forderte und diesen Anspruch auch auf Selbstständige ausdehnte. Eine weitere Neuerung war der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, den das Europaparlament in seiner Resolution einfordert und der zu einem Hauptstreitpunkt zwischen Parlament, Rat und Kommission wurde.

Wie sieht es heute aus, ein Jahr nach Verabschiedung der Resolution?

Der Rat hat bisher nicht offiziell auf die Resolution des Parlaments geantwortet. Aus internen Berichten wurde jedoch mehrfach deutlich, dass sich eine Gruppe von acht bis elf Mitgliedsstaaten (darunter Großbritannien, die Tschechische Republik und Deutschland) im Rat vehement gegen die EP-Position ausspricht. Hauptargument der GegnerInnen sind die Kosten, die ein längerer und voll bezahlter Mutterschaftsurlaub sowie der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub mit sich brächten.
Machbarkeitsstudien, die sowohl von der Kommission und vom Europaparlament in Auftrag gegeben wurden, zeigen ein unterschiedliches Bild: Zwar käme es in einigen Mitgliedssaaten tatsächlich zu signifikanten Mehrkosten (zum Beispiel in Deutschland, wo bisher nur die Mindestdauer von 14 Wochen gewährt wird), in Ländern mit höheren Standards fielen diese jedoch erheblich geringer aus. Außerdem wurde in der Studie des Parlaments klar, dass schon ein minimaler Anstieg der Beschäftigungsquote der Frauen alle Mehrkosten ausgleichen würde.

Da es im Rat zum Stillstand der Verhandlungen gekommen ist, hat die Berichterstatterin der Mutterschutz-Richtlinie im Parlament, die portugiesische Sozialdemokratin Edite Estrela, in einer mündlichen Anfrage den Rat zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort des Rates könnt ihr naträglich in der Plenardebatte vom 25. Oktober verfolgen.

Grüße aus Brüssel,

Eure Franziska


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Für besseren grenzüberschreitenden Opferschutz

5. Oktober 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 14 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

Vor mehr als einem Jahr wurde die Europäische Schutzanordnung auf Initiative von zwölf Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Spanien, Estland, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden) auf die europäische Agenda gesetzt. Ziel war es, Opfern von Gewalt die Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, indem zum Beispiel Schutzanordnungen auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Bereits im Dezember 2010 hatte sich das Europaparlament klar für mehr grenzüberschreitenden Opferschutz ausgesprochen: So forderten die Abgeordneten, dass Opfer von Gewalt (hauptsächlich Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden, aber auch Kinder und Männer) eine Europäische Schutzanordnung in einem Mitgliedstaat der EU beantragen und diese dann in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen können (z.B. bei einem Umzug von Deutschland nach Spanien). Dort werden dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen – egal, ob zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Art – getroffen. Außerdem sollte die Schutzanordnung viel Flexibilität bei der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bieten, das heißt, dass sowohl Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden die Schutzanordnung ausstellen können. Das würde die Zusammenarbeit der Behörden erheblich vereinfachen. Außerdem soll auch der/die Täter_in, von dem/der die Gewalt ausgeht, angehört werden.

Jedoch kam es im Rat der EU, also auf Ebene der Mitgliedsstaaten, zu Widerstand gegen die klaren Forderungen des Parlaments. Besonders Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland und die Niederlande blockierten lange Zeit eine Einigung im Rat. Doch nun gibt es ein Happy End: Der Rat hat einen Kompromisstext angenommen, der in Verhandlungen mit dem Europaparlament entstanden ist und auch von der Europäischen Kommission akzeptiert wird. Er hat die Forderungen des Parlaments zum großen Teil aufgenommen. Einer erneuten Annahme des Parlaments bei seiner nächsten Straßburg-Sitzung steht nun nichts mehr im Weg. Die Richtlinie zur Europäischen Schutzanordnung muss dann innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Viele Grüße aus Brüssel,
eure Franzsika


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Happy End für Malta

31. August 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 13 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

in meinem Beitrag vom 25. Mai habe ich euch bereits von dem spannenden Referendum in Malta berichtet, in dem es um die Einführung des Rechts auf Scheidung ging. Am 28. Mai haben sich 53,2 Prozent der Malteserinnen und Maltesen für und 46,8 Prozent gegen das Recht auf Scheidung ausgesprochen – das Referendum war somit erfolgreich!

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Nun ist der nächste große Schritt geglückt: Zwei Monate nach dem historischen Referendum wurde der Wille der Mehrheit der Malteserinnen und Malteser in ein Gesetz umgewandelt. Am 26. Juli stimmten 52 Abgeordnete für und nur 11 gegen (5 Enthaltungen) das Gesetz, das eine Scheidung ermöglicht. Obwohl der Premierminister Lawrence Gonzi vor dieser Abstimmung einwilligte, den Willen des Wahlvolkes zu berücksichtigen, stimmten er und seine FraktionskollegInnen der Nationalist Party gegen das Gesetz. Trotz dieser Gegenstimmen hat Maltas Präsident George Abela das Gesetz jedoch unterschrieben – im Oktober soll es in Kraft treten.

Im katholischen Malta wurde Scheidung lange Zeit als Gefahr für ein harmonisches Familienleben gesehen und war auf Druck von Kirche und Regierung verboten. Lediglich Trennung und Aufhebung waren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Ehegesetz vorhanden, aber ohne rechtliche Absicherung. Doch nun hat auch das letzte EU-Land die Möglichkeit zur Scheidung geschaffen. Die MalteserInnen haben es so entschieden.

Eure Franziska


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Europaparlament fordert die Quote

27. Juli 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 12 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut aus Brüssel,
dieses Mal übernehme ich für die Kolumne in Ansätzen unsere Pressemitteilung, die wir vor zwei Wochen angesichts der Forderung nach mehr Frauen in den Vorständen und einer verbindlichen Frauenquoten formuliert haben.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Hintergrund war, dass das Europaparlament den Bericht “Frauen und Unternehmensleitung” angenommen hat und darin die Wirtschaft auffordert, den Anteil von Frauen in Vorstandsgremien zu erhöhen oder verbindliche Quoten zu akzeptieren. Dazu lautete meine Erklärung:

Wir nehmen es nicht länger hin, dass gerade einmal 12 Prozent der Vorstände und 3 Prozent der Führungskräfte weiblich sind. Die Wirtschaft muss sich endlich von ihren Altherren-Clubs verabschieden. Sollten bis 2012 nicht spürbar mehr Frauen in Führungsgremien sitzen, brauchen wir verbindliche Quoten. Die Wirtschaft verliert sonst weiter Potential und der Staat viel Geld, das er in die Ausbildung von Frauen investiert, die es dann nicht in Spitzenpositionen schaffen. Einige Länder haben das längst erkannt, allen voran Norwegen und Frankreich, seit kurzem gehört auch Belgien dazu. Die Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zeigt seit zehn Jahren kaum Ergebnisse. Ohne gesetzliche Quote wird sich in deutschen Unternehmen nichts bewegen. Es wird Zeit, dass Brüssel handelt.

Es ist also einiges in Bewegung und ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht. Bis dahin einen sommerliche Gruß!

Eure Franziska


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(kein) Scheidungsrecht in Malta

25. Mai 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 11 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut!

Der 28. Mai ist ein wichtiger Tag für Malta. Dann findet dort ein Referendum zum Thema Scheidung statt. Denn bis heute gibt es in Malta kein Recht auf Scheidung, lediglich Trennung und Aufhebung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Ehegesetz vorhanden. Für viele ist es wahrscheinlich überraschend, dass es noch nicht in allen EU-Ländern die Möglichkeit gibt, sich scheiden zu lassen. Am 28. Mai soll deshalb das Referendum der Frage nach einer Legalisierung der Scheidung nachgehen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Dazu gibt es folgende Überlegungen:
Wie ist die Stimmung dazu in Malta? Es gibt eine “JA-Bewegung”, die aus einzelnen Abgeordneten der Labour- und Nationalist-Party und den Grünen “Alternattiva Demokratika” besteht. Weiterhin unterstützen einige Nichtregierungsorganisationen und zwei Zeitungen die Kampagne für ein Scheidungsrecht.
Auf der gegnerischen Seite setzen sich hauptsächlich die katholische Kirche und die regierende Nationalist-Party gegen ein Scheidungsrecht ein. Die Labour-Party hat keine Stellung bezogen, ihr Anführer scheint persönlich dafür zu sein.
Aktuelle Umfragen sagen ein sehr knappes Ergebnis voraus.

Welche Auswirkungen kann das Referendum haben?
Leider ist es nur “moralisch bindend”, das heißt, es gibt keine Rechtsverbindlichkeit. Mehrere maltesische Abgeordnete haben in Interviews geäußert, dass sie sich an das Ergebnis des Referendums halten würden. Einige wenige haben jedoch auch angekündigt, keine Rücksicht auf das Ergebnis zu nehmen. Um tatsächlich ein Scheidungsrecht in Malta einzuführen, bedarf es eines Legislativprozesses im maltesischen Parlament.

Was genau steht in dem Referendum?

“Sind Sie mit der Einführung einer Option auf Scheidung für verheiratete Paare einverstanden, die offiziell getrennt sind oder seit mindestens 4 Jahren getrennt leben und bei denen keine begründete Hoffnung auf ein erneutes Zusammenfinden besteht, wenn angemessende Zustandswahrung und Schutz der Kinder garantiert sind?”
(“Do you agree with the introduction of the divorce option in the case of a married couple which has been separated or has not lived together for at least four years, and where there is no reasonable hope of reconciliation between the spouses, while adequate maintenance is guaranteed and children are protected?”)

Man darf gespannt sein, welche Entscheidung der 28. Mai Malta bringen wird. Mehr noch aber, inwiefern die politische Entscheidung gesellschaftlich umgesetzt werden kann.


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Erbeten für Europa

24. Februar 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 10 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1994 hat jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen (zum Beispiel Umweltschutz, Verbraucherfragen oder Rechte als Unionsbürger) und ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Das geht auf dem Postweg oder elektronisch.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Von diesem Recht hat nun eine finnische Lesbe Gebrauch gemacht und sich an den Petitionsausschuss des Europaparlaments gewendet. Sie macht in ihrer Petition auf die fehlende gegenseitige Anerkennung von Lebenspartnerschaften innerhalb der Europäischen Union aufmerksam, die für ihre Familie große Auswirkungen hat.
Die Finnin lebt mit ihrer französischen Partnerin in Paris, ihre Lebenspartnerschaft ist offiziell eingetragen. Sie haben zwei Kinder, die beide die finnische Staatsbürgerschaft besitzen, da die Finnin nach französischem Recht die einzige legale Mutter ist.
Beide Frauen besitzen jedoch die gesetzliche Vormundschaft für die Kinder bis diese die Volljährigkeit erreichen. Das ist jedoch nicht ausreichend, um beide Kinder rechtlich gleich zu stellen. So können sie NICHT Besitz und Eigentum von der zweiten Mutter und ihrer Familie erben, den Nachnamen der zweiten Mutter annehmen oder die französische Staatsbürgerschaft und einen französischen Pass erhalten. Aber am schlimmsten: Sollte die biologische Mutter vor der Volljährigkeit ihrer Kinder sterben, verliert ihre französische Partnerin die Vormundschaft und die Kinder würden Waisen! Gleiches gilt bei einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Die Kinder könnten somit ihren Anspruch auf Unterhalt und Umgang mit beiden Eltern verlieren.

Im nächsten Schritt muss nun der Petitionsausschuss über die Zulässigkeit der Petition entscheiden. Bei positivem Ergebnis kann er dann entweder die Kommission zur Prüfung des Gegenstands und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auffordern, im Parlament den zuständigen Ausschuss beauftragen oder andere für zweckmäßig erachtete Schritte einleiten.
Der Ausschuss tagt zum nächsten Mal am 15. und 16. März und kann auf der Internetseite des Europäischen Parlaments mitverfolgt werden.


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